Laut Meldegesetz sind Vermieter verpflichtet, ihren Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Unser Experte steht Frage und Antwort.
Im Kampf gegen kriminelle Scheinwohnsitze verpflichtet die Meldebehörde Vermieter dazu, Mietern innerhalb von zwei Wochen nach deren Einzug eine Vermieterbescheinigung, auch Wohnungsgeberbestätigung, auszustellen. In einem Gespräch mit unserem Experten Assessor jur. Harald Büring von Juraforum.de tauchen wir tiefer in den § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG) ein. Ein kostenloses PDF-Muster einer Vermieterbescheinigung zum Herunterladen erleichtert dir den Prozess.
Assessor jur. Harald Büring: Mit der Vermieterbescheinigung - die offiziell als Wohnungsgeberbescheinigung bezeichnet wird - will man erreichen, dass sich jeder Mieter innerhalb von zwei Wochen nach seinem Einzug an seinen neuen Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde anmeldet. Diese Pflicht ergibt sich aus § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG).
Vermieter sind also verpflichtet, eine solche Vermieterbescheinigung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters auszustellen bzw. zu unterschreiben. Anlass zur Gesetzesänderung war, dass Kriminelle häufig Scheinwohnsitze angemeldet haben, um auf diese Weise besser Straftaten begehen zu können.
Vermieter können die Anmeldung mit einem entsprechenden Formular des vor Ort zuständigen Amtes erledigen. Dieses kann etwa in einem Zeitschriftenladen besorgt oder häufig auf der Webseite der Gemeinde vom Mieter heruntergeladen werden.
Eine Vermieterbescheinigung - oder auch Wohnungsgeberbestätigung - braucht lediglich die zu diesem Zweck erforderlichen Angaben zu enthalten. Folgendes muss nach dem Gesetz lediglich drinstehen:
Unser Tipp: Vermieter können die Wohnungsgeberbestätigung dem Mieter mitgegeben oder auch über einen speziellen Zugang auf elektronischem Weg übermittelt werden.
Für professionelle Vermieter mit mehreren Wohneinheiten ist die elektronische Übermittlung zur Meldebehörde gang und gäbe. Denn: Für diese Frist ist nicht maßgeblich, ab wann der Mieter die Wohnung nach dem Mietvertrag angemietet hat. Lediglich das Datum des Einzugs ist entscheidend.
Wer seine Wohnung untervermietet, entkommt der Verpflichtung nicht, eine Wohnungsgeberbescheinigung auszustellen. Die Verpflichtung trifft also nicht nur den Vermieter.
Auch wenn diese Pflicht dem Vermieter lästig erscheint, so hat sie auch ihre Vorzüge. Denn der Vermieter hat auch Rechte. Er darf bei der Meldebehörde nachfragen, wer in der Wohnung gemeldet worden ist. Auf diese Weise kann er eventuell herausfinden, ob der Mieter die Wohnung untervermietet, ohne dass er dies dem Vermieter mitgeteilt hat. Darüber hinaus hat jeder seriöse Vermieter ein Interesse daran, dass Scheinanmeldungen unterbunden werden.
Wenn Vermieter dieser Verpflichtung zum Unterschreiben der Vermieterbescheinigung bzw. elektronischer Übermittlung nicht nachkommen, müssen sie mit der Verhängung eines Bußgeldes bis zu 1.000 Euro rechnen.
Vorsicht: Das Gleiche gilt allerdings auch dann, wenn sie diese unterschreiben, obwohl der Mieter gar nicht eingezogen ist und dies nicht einmal geplant ist.
Hier muss laut § 54 Abs. 3 BMG sogar mit einem Bußgeld in Höhe von maximal 50.000 Euro gerechnet werden. Denn derartige Scheinanmeldungen sollen durch die Vermieterbescheinigung gerade verhindert werden. Darüber hinaus drohen normalerweise keine strafrechtlichen Konsequenzen.
Trotz der ähnlich klingenden Bezeichnung verbirgt sich hinter einer Vorvermieterbescheinigung etwas ganz anderes als einer Vermieterbescheinigung. Bei einer Vorvermieterbescheinigung geht es darum, dass der Vermieter vor Abschluss eines Mietvertrages wissen möchte, wen er vor sich hat.
Er fordert daher vom Mietinteressenten eine Bescheinigung, die vom bisherigen Vermieter ausgestellt worden ist und Auskunft darüber gibt, ob der Mietinteressent zuverlässig die Miete bezahlt hat und ob es Probleme mit ihm gab.
Das Problem besteht darin, dass der bisherige Vermieter zum Ausstellen einer Vorvermietung auch bei einem zuverlässigen Mieter normalerweise nicht verpflichtet ist. Anders ist das, wenn dies im Mietvertrag vereinbart worden ist.
Ein kostenloses Muster für eine Vermieterbescheinigung finden Vermieter auf Juraforum.de.
Mit dem neuen Meldegesetz nach § 19 BMG stehen Vermieter in der Pflicht, innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug des Mieters eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.
Der Grund: Die Meldebehörde versucht damit gegen Scheinwohnsitze Krimineller vorzugehen. Aber für Vermieter gibt es auch Vorteile. Mit der Vermieterbescheinigung darf er bei der Meldebehörde nachfragen, wer in seiner Wohnung gemeldet ist.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken.
Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
In diesem Artikel
Wofür dient die Vermieterbescheinigung?
Wie muss die Wohnungsgeberbescheinigung aussehen?
Müssen (Ver)mieter selbst für eine Untervermietung eine Vermieterbescheinigung erstellen?
Welche Vorteile hat die Bescheinigung für den Vermieter?
Mit welchen Konsequenzen müssen Vermieter rechnen, die keine Meldebestätigung ausstellen?
Was ist der Unterschied zwischen Vorvermieterbescheinigung und Vermieterbescheinigung?
Die Wohnungsgeberbestätigung zum Herunterladen
Fazit zur Wohnungsgeberbestätigung
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