Ist die Rauchmelderpflicht wirklich immer Vermietersache? Und was sollte bei der Montage und Wartung beachtet werden?
Ein 85 Dezibel lauter Signalton, der Leben retten kann. Die Rede ist von Rauchmeldern, die in Deutschland Pflicht sind. Doch feuersicher vermieten, was bedeutet das genau? Vermieter und Eigentümer stehen meistens in der Verantwortung, Rauchmelder im Wohneigentum zu montieren. Um deine Immobilie sicher vermieten zu können, zeigen wir dir im Folgenden in welchen Räumen und wie genau die Rauchwarnmelder montiert werden müssen.
In allen 16 Bundesländern herrscht, insbesondere für Um- und Neubauten, seit 2024 eine Rauchmelderpflicht. Für Bestandsbauten gilt in 15 Bundesländern schon länger die Pflicht für die Installation von Rauchmeldern. Im Bundesland Sachsen gilt die Rauchmelderpflicht für Bestandsbauten seit Juni 2022. Die Übergangsfrist ist Ende 2023 abgelaufen. Die Rauchmelderpflicht gilt in allen Häusern oder Wohnungen, sowohl in Mietwohnungen als auch in Eigentumswohnungen.
Die Landesbauordnungen (LBO) der verschiedenen Bundesländer haben klare Vorschriften erlassen, um die Installation und Wartung von Rauchmeldern zu regeln. Die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern liegt in allen Bundesländern beim Vermieter oder Eigentümer. Das bedeutet, dass du sicherstellen musst, dass in deiner Wohnung entsprechende Rauchmelder fachgerecht installiert werden. Außerdem sind Eigentümer und Vermieter gemäß der Rauchmelderpflicht für den Austausch von Rauchmeldern zuständig.
Gemäß deutschem Mietrecht ist der Vermieter für die vermietete Wohnung und alle darin enthaltenen sowie mitvermieteten Geräte verantwortlich. Dazu zählen beispielsweise Küchengeräte oder auch ein installierter Rauchmelder im Mietobjekt. Der Vermieter ist also dafür zuständig, diese Geräte in funktionsfähigem Zustand zu halten. Auf der anderen Seite hat der Mieter die Verantwortung, dem Vermieter den Zugang zur Wohnung zwecks Wartung und Instandhaltung zu gewähren.
Es ist möglich, dass der Vermieter in Absprache mit dem Mieter eine Vereinbarung trifft, in der die Verantwortung für die regelmäßige Wartung auf den Mieter übertragen wird. Wenn in einem bestehenden Mietverhältnis Rauchmelder montiert werden, kann eine Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag getroffen werden.
Vorsicht: Die Sekundärhaftung für Vermieter und Eigentümer bleibt dennoch bestehen. Daher sollte vorher geprüft werden, ob der Mieter in der Lage ist, die Wartung für die Geräte zu übernehmen.
Gemäß der Anwendernorm DIN 14676 muss die Wartung des Rauchmelders einmal pro Jahr erfolgen. Hierbei muss der Rauchwarnmelder auf seine Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Folgende Punkte sollten bei einer Wartung überprüft werden:
Unser Tipp: Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte der Eigentümer die Wartung des Rauchmelders Dritten überlassen (zum Beispiel Hausmeisterdiensten). Außerdem sollte man ein Wartungsprotokoll erstellen.
Bei der Montage der Rauchwarnmelder gilt es, den Mindestschutz pro Etage einzuhalten: In allen Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungsweg dienen, muss mindestens je ein Rauchmelder angebracht werden. Wenn der Raum größer als 60 Quadratmeter ist, sind zwei Rauchwarnmelder empfehlenswert.
In den Bundesländern Berlin und Brandenburg besteht zusätzlich die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern in Wohn- und Arbeitszimmern. Außerdem schreibt Baden-Württemberg vor, dass Rauchmelder in allen Räumen außerhalb von Wohnungen montiert werden müssen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen.
Wichtig: Rauchmelder sollten nicht in Räumen mit starker Staub-, Dampf-, oder Rauchentwicklung wie Küche oder Bad montiert werden.
Doch wie sollten die Rauchmelder am besten angebracht werden? Idealerweise sollten Rauchmelder in der Mitte der Decke positioniert werden. Für die Installation des Rauchmelders gilt:
Vermieter, die sich die Installation eines Rauchwarnmelder selbst nicht zutrauen, sollten nicht zögern und einen Fachbetrieb beauftragen. Denn: „Vorsicht ist besser als Nachsicht“ – und kann im Notfall Leben retten.
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Rauchmelder ist nicht gleich Rauchmelder. Beim Kauf sollte nicht an der Qualität gespart werden – schließlich geht es im Notfall um Leben und Tod.
Mit diesen technischen Anforderungen erkennst du einen Qualitätsrauchmelder:
Tipp! Bei größeren Wohnräumen oder mehreren Stockwerken empfehlen wir funkvernetzte Rauchmelder.
Eine Übersicht über die Finanzen ist die Grundlage für eine optimale Planung. Doch mit welchem finanziellen Aufwand müssen Vermieter für den Einbau der Rauchwarnmelder rechnen? In der Regel können Eigentümer mit einem Preis von 50,00 bis 60 Euro pro Rauchmelder rechnen. Wer einen Handwerker für die Montage und Wartung beauftragt, muss meistens das Zwei- bis Dreifache zahlen.
Die Installation eines Rauchmelders gilt als Modernisierungsmaßnahme, da die Maßnahme zur Verbesserung der Mietsache dient. Dementsprechend dürfen Vermieter die Kosten nach § 559 BGB auf den Mieter umlegen. Hierfür dürfen Vermieter maximal 11 Prozent zur jährlichen Kaltmiete hinzurechnen. Der Austausch eines defekten Rauchmelders hingegen zählt nicht als Modernisierung und kann daher nicht auf den Mieter umgelegt werden.
Der Aufwand für die Wartung zählt zu den Betriebs- und Nebenkosten und darf daher auf den Mieter – sofern im Mietvertrag festgelegt – umgelegt werden. Andernfalls kann der Kostenaufwand in der Steuererklärung berücksichtigt werden.
Bisher gibt es in keinem deutschen Bundesland eine Kontrollinstanz für die Überprüfung der Rauchmelderpflicht. Mecklenburg-Vorpommern plant jedoch, Verstöße künftig als Ordnungswidrigkeit zu ahnden. Sollte ein Mieter bei den Behörden das Fehlen eines Rauchmelders in seiner Wohnung melden, kann dies für den Vermieter zu erheblichen Geldbußen führen.
Die Installation und Wartung von Rauchmeldern ist in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der Sicherheit in Wohnräumen. In jedem der 16 Bundesländer gelten spezifische Regelungen zur Rauchmelderpflicht, sowohl für Um- und Neubauten als auch für Bestandsbauten. Als Vermieter ist es also von Bedeutung, dass du dich über die aktuellen Vorschriften in deinem Bundesland informierst. Diese Vorschriften findest du in der jeweiligen Landesbauordnung.
Fakt ist: Beachte, dass bei der Montage der Rauchmelder der Mindestschutz pro Etage eingehalten wird und sich mindestens ein Rauchmelder in allen Schlafzimmern, Kinderzimmern, sowie Fluren befindet. Und auch auf die jährliche Wartung der Rauchmelder sollte nicht verzichtet werden, damit die Geräte ihren Zweck erfüllen.
Achte also bei der Vermietung deiner Immobilie darauf, dass du die Rauchmelderpflicht einhältst und dein Mieter die Wartung aller Geräte übernimmt.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken.
Bitte wende Dich für eine Rechtsberatung an die zuständigen Behörden oder einen Anwalt.
In diesem Artikel
Sind Rauchmelder in ganz Deutschland Pflicht?
Wer ist für die Rauchmelder in einer Mietwohnung zuständig?
Wer ist für die Wartung von Rauchmeldern verantwortlich?
Was muss bei der jährlichen Wartung beachtet werden?
In welchen Räumen sind Rauchmelder Pflicht?
Wie muss man Rauchmelder anbringen?
Welche technischen Anforderungen müssen Rauchmelder erfüllen?
Was kostet ein Rauchmelder?
Was passiert bei Missachtung der Rauchmelderpflicht?
Fazit zur Rauchmelderpflicht
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